Spielordnung des Hofheimer Tennis-Clubs
(überarbeitet März 2021)
Diese Spielordnung gibt einen Rahmen für das Tennisspiel auf unserer Anlage vor. Der Vorstand bittet um ein jederzeit friedliches und freundliches Entgegenkommen aller Mitglieder. In Zweifelsfällen führt ein Gespräch zu sinnvollen Kompromissen und gütlichen Einigungen.
Die Anlage ist während der Saison täglich von 8.00 bis 22.00 Uhr geöffnet.
Die Platzbelegung zum Einzel oder Doppel erfolgt unter Beachtung der Platzeinteilung gemäß veröffentlichtem Platzbelegungsplan durch Buchung mit unserem online-System.
Eine Platzbelegung ist nur zu jeder vollen Viertelstunde möglich. Die Spieldauer beträgt 45 Minuten für ein Einzel bzw. 60 Minuten für ein Doppel. Die Plätze möglichst ohne zeitliche Lücke zur vorherigen Buchung belegen. Bei Nichtnutzen einer Buchung diese bitte umgehend löschen!
Zur Zeit der Platzbelegung müssen beide Spielende spielfrei sein. Beide müssen zur festgesetzten Zeit spielbereit sein. Ist dies nicht der Fall, erlischt ihre Spielberechtigung nach einer Karenzzeit von 5 Minuten.
Die elektronische Buchung wird automatisch gelöscht, wenn sie 10 Minuten vor Beginn der Spielzeit noch unvollständig ist.
Alle 4 Spieler:innen müssen bei der Buchung spielfrei sein.
Die elektronische Buchung wird automatisch gelöscht, wenn sie 10 Minuten vor Beginn der Spielzeit noch unvollständig ist.
Die Platzpflege gehört zur ausgewiesenen Spielzeit – einschließlich Wässern zu Spielbeginn und Platz-Abziehen bei Spielende.
Eine Sperrung bestimmter Plätze wird vorgenommen:
An Feiertagen gilt die Belegung wie für Sonntage.
Für die Plätze 1-3 kann während der Spielsaison und der Betriebszeit die Flutlichtanlage täglich von jedem Clubmitglied (auch mit Gästen) benutzt werden. Die Betriebszeit beginnt, wenn es dunkel wird und endet um 22 Uhr. Die Spielzeit beträgt die üblichen 45 Minuten für Einzel bzw. 60 Minuten für Doppel. Eine Flutlichtgebühr wird nicht erhoben. Es ist unbedingt darauf zu achten, das Licht nicht unnötig brennen zu lassen und nach Verlassen des Platzes sofort auszuschalten.
Gäste können von Clubmitgliedern eingeführt werden; pro Spiel muss mindestens ein Clubmitglied mitspielen (also im Doppel bis zu drei Gäste möglich). In den Spielrechten stehen sie während der Gastspielzeiten den Clubmitgliedern gleich. Sie werden als „Gast“ im Buchungssystem eingetragen. Die Gebühren werden spätestens zum Saisonende vom Vorstand mit den gastgebenden Mitgliedern abgerechnet. Die Gastspielgebühr beträgt in der gesamten Saison für jede:n spielende:n Erwachsene:n 10 Euro und für jede:n spielende:n Jugendliche:n 5 Euro. Die Gastspielgebühr wird nur bei Unbespielbarkeit des Platzes oder anderen vom Vorstand zu beschließenden Gründen erlassen.
Das jeweilige gastgebende Clubmitglied ist für die Einhaltung der Gastspielregeln verantwortlich. Ein Verstoß gegen diese Regeln wird vom Vorstand geahndet. Nichteintragen eines Gastspiels wird der/m gastgebenden Spieler:in mit der dreifachen Gastspielgebühr berechnet.
Der Vorstand kann die Nutzung der Plätze durch Fremde (Firmen u. a.) in Einzelfällen gestatten; dies muss bei Belegung mehrerer Plätze oder/und über mehrere Stunden den Mitgliedern rechtzeitig durch Aushang angekündigt werden. Die Gebühr wird vom Vorstand festgelegt und ist im Voraus zu zahlen. Eine Kündigung bis zu 24 Stunden vor vereinbartem Spielbeginn ist gegen eine Bearbeitungsgebühr möglich.
Freundschaftsturniere, die im Namen des Clubs stattfinden, müssen vom Vorstand genehmigt werden.
Mit Rücksicht auf die Nachbarn und im Interesse des Tennissports ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Bitte unsere Anlage pfleglich behandeln und sauber halten sowie auf den Plätzen Sandplatz-geeignetes Schuhwerk tragen.
Alle Clubmitglieder sind verpflichtet, die Spielordnung zu beachten. Der Vorstand kann bei Missachtung Clubmitglieder verwarnen und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen mit einer Spielsperre belegen.
Der Vorstand des HTC
Hofheim am Taunus, März 2021